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Ratgeber · Schulpflicht

Mit Schulkindern auf Weltreise: Wie geht das mit der Schulpflicht?

Eine Weltreise dauert länger als jede Ferienzeit. Hier steht, welche Wege es mit schulpflichtigen Kindern gibt, wie ihr den Antrag am besten angeht und was legal geht.

Auf TikTok sieht man Familien mit schulpflichtigen Kindern, die ein Jahr oder länger um die Welt reisen. Auch eine Kreuzfahrt-Weltreise reizt viele Familien, sie dauert aber länger als jede Ferienzeit. Bei AIDA sind es 126 bis 144 Tage, also gut vier Monate. Wie geht das mit der deutschen Schulpflicht? Wir erklären, welche Wege es gibt und wie ihr den Antrag am besten angeht. Eine Garantie gibt es nicht. Am Ende entscheiden Schulleitung, Schulaufsicht und Behörden, und das kann von Schule zu Schule anders ausfallen.

Die Schulpflicht ist Ländersache

Das Schulwesen ist in Deutschland Sache der Länder. Jedes der 16 Länder regelt die Schulpflicht in einem eigenen Schulgesetz, deshalb unterscheiden sich Zuständigkeiten, Fristen und Bußgelder. Zwei Dinge gelten fast überall. Unterricht zu Hause ersetzt die Schule nicht, Deutschland kennt anders als Österreich keine reine Bildungspflicht. Und kommerzielle Fernschulen erfüllen die Schulpflicht nicht, solange die Familie ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Auch eine Weltreise ist kein anerkannter Grund für Unterricht zu Hause.

Was vier Monate an Bord für die Schule bedeuten

AIDA hat aktuell drei Weltreisen im Katalog, 126 Tage mit der AIDAsol (2026/27), 144 Tage mit der AIDAdiva (2027/28) und 142 Tage mit der AIDAmar (2028/29). Mein Schiff® fährt keine klassische Weltumrundung, dafür Weltentdecker-Routen mit bis zu 71 Nächten (2027) und bis zu 85 Nächten (2028).

Unsere Rechnung für die AIDAdiva

Die Reise vom 24.10.2027 bis 16.03.2028 kostet nach unserer Ferien-Datenbank je nach Bundesland 82 bis 91 Schultage, das sind etwa 16 bis 18 Schulwochen. Am wenigsten sind es in Nordrhein-Westfalen, am meisten in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Weihnachtsferien und ein Teil der Herbstferien liegen schon in der Reisezeit und sind abgezogen, Feiertage nicht.

Weg 1: Beurlaubung durch die Schule

Bei vier Monaten ist die Beurlaubung der übliche Weg. Der Wohnsitz bleibt in Deutschland, die Schulpflicht läuft weiter, und die Schule stellt die Kinder für eine bestimmte Zeit frei. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. In Nordrhein-Westfalen steht das in § 43 Abs. 4 des Schulgesetzes, möglich ist eine Beurlaubung bis zur Dauer eines Schuljahres. Vier Monate liegen darin. Wer entscheidet, regelt jedes Land selbst. In NRW entscheidet die Schulleitung, bei längeren Zeiträumen braucht sie die Zustimmung der Schulaufsicht. In Hessen entscheidet die Schulleitung, wenn die Beurlaubung länger als zwei Tage dauert und mit Ferien zusammenhängt, sonst die Klassenleitung. Einen Rechtsanspruch gibt es nirgends, und ob eine Weltreise als wichtiger Grund durchgeht, sehen Schulen unterschiedlich.

Eine Familie aus Hessen, die ihren Weg auf strandfamilie.de ausführlich beschreibt, bekam für ihre beiden Kinder eine einjährige Beurlaubung. An ihren Schulen gab es vorher keine Erfahrung mit einer Beurlaubung wegen einer Weltreise.

So geht ihr es am besten an

  • Zuerst klären, wer entscheidet. Das steht im Schulgesetz oder in der Verordnung eures Landes und ist von Land zu Land verschieden.
  • Früh anfangen und persönlich sprechen. Die Familie führte die Gespräche etwas mehr als ein Jahr vor Reisestart, zuerst mit den Klassenlehrerinnen, dann mit den Schulleitungen, die Kinder waren dabei. Wer der entscheidenden Person gegenübersitzt, hat es leichter als ein Antrag auf einem vollen Schreibtisch. Danach folgt der schriftliche, ausführlich begründete Antrag. Die Bezirksregierung Arnsberg rät ebenfalls zu einem frühen, schriftlichen und ausführlich begründeten Antrag über die Klassenleitung.
  • Vier Fragen vorbereiten. Wer unterrichtet während der Reise? Mit welchem Material, etwa eigenem, von der Schule oder einer Fernschule? Kehrt das Kind in seine alte Klasse zurück? Wie läuft der Kontakt zur Schule? Ihr dürft eine Meinung haben, solltet aber offen für den Rat der Lehrkräfte bleiben.
  • Mit dem Bildungsauftrag argumentieren. Es lohnt sich, das Schulgesetz und den Rahmenlehrplan zu lesen. Toleranz und das Kennenlernen fremder Kulturen stehen dort im Bildungsauftrag. Bei einer Kreuzfahrt-Weltreise könnt ihr zusätzlich Route, Häfen und Termine fest benennen.
  • Den Zeitpunkt bedenken. Die Schulleitungen im Beispiel rieten zu einem Start zum Halbjahr. Die Rückkehr sei einfacher, und die Lehrkraft habe bis Schuljahresende Zeit, den Stoff zu prüfen. Bei einer festen Abfahrt wie bei AIDA lässt sich das nicht wählen. Die AIDAdiva-Reise endet am 16.03.2028 mitten im Schuljahr, nach dieser Logik ist das nicht ungünstig.
  • Offen für Lösungen bleiben und alles schriftlich festhalten. Eine der Schulleitungen fragte sogar beim Kultusministerium nach, ob sie genehmigen darf. Die schriftliche Zusage kam erst nach einigen Monaten. Schweigt die Schule, ist das keine Zusage.
  • Erfahrungen sammeln und einen Plan B haben. In Facebook-Gruppen für Weltreisefamilien gibt es Sammelposts zu den einzelnen Bundesländern. Bei einer Ablehnung zuerst die Gründe erfragen. Danach bleiben die Teilstrecken und die Ferienzeiten weiter unten.

Das ist unsere Einschätzung als Ratgeber und keine Zusage.

Weg 2: Abmeldung aus Deutschland

Die Abmeldung ist ein anderer Fall. Die Schulpflicht hängt am Wohnsitz, wer ihn in Deutschland wirklich aufgibt, fällt hier nicht mehr darunter. Für vier Monate ist das in der Regel nicht der richtige Weg. Schleswig-Holstein hat 2024 den Meldebehörden vorgegeben, dass eine Abmeldung ins Ausland nur in Frage kommt, wenn die Wohnung innerhalb eines Jahres nicht wieder genutzt wird. Wer nach 144 Tagen in dieselbe Wohnung zurückkehrt, ist nicht wirklich ausgezogen. Familien berichten außerdem, dass Schulämter eine Abmeldung nicht akzeptieren wollten, wenn die Familie klar nach Deutschland zurückkehren wollte. Wie das euer Land handhabt, erfragt ihr beim zuständigen Schulamt.

Eine echte Abmeldung kommt bei sehr langen Reisen oder beim Auswandern in Frage. Die Familie aus dem Beispiel war über drei Jahre unterwegs, meldete ihre Wohnsitze nach dem ersten Reisejahr ab und wurde nach der Rückkehr nach Alter eingestuft, ohne Prüfung. Dafür gibt man einiges auf. Das Kindergeld fällt in der Regel weg, Krankenversicherung und Steuern müssen neu geklärt werden, im Personalausweis steht "ohne Wohnsitz in Deutschland". Seit August 2024 meldet die Behörde in Schleswig-Holstein die Abmeldung eines schulpflichtigen Kindes ans Schulamt, und bei Hinweisen auf eine Scheinabmeldung verlangt sie Nachweise wie Reiseroute und Kontobewegungen.

Die Scheinabmeldung ist keine Lösung. Wer nur auf dem Papier abmeldet, steht rechtlich wie jemand da, der schwänzt, und kann sich schlechter verteidigen. Es drohen Bußgeld und Zwangsgeld. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland kann dauernde Verweigerung sogar strafbar sein, mit Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe. Im Extremfall kann auch das Familiengericht eingreifen.

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Und die Familien auf TikTok?

Viele sind abgemeldet oder leben im Ausland. Einige gehen nach Österreich. Dort gibt es statt einer Schulpflicht eine Unterrichtspflicht, Unterricht zu Hause ist mit Anmeldung vor Schuljahresbeginn und einer Externistenprüfung am Jahresende möglich. Die Regeln wurden in den letzten Jahren verschärft, aktuelle Details gibt die Bildungsdirektion. Voraussetzung ist, dass die Familie tatsächlich dort wohnt. Was man im Video sieht, ist immer nur der Ausschnitt nach all diesen Schritten.

Zwei Wochen außerhalb der Ferien?

Für eine normale Urlaubsreise praktisch nein. Anerkannt werden zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, religiöse Feiern und Sportwettkämpfe. Günstigere Flüge oder Staus zu vermeiden zählt nicht, auch nicht der Reisetermin der Eltern, Brandenburg sagt das ausdrücklich. Bis zu drei Tagen entscheidet meist die Klassenleitung, darüber die Schulleitung. Schweigt die Schule, ist das keine Zusage. Direkt vor und nach den Ferien wird in NRW nur beurlaubt, wenn es erkennbar nicht der Ferienverlängerung dient.

Ohne Genehmigung ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Höchstbeträge liegen meist bei 1.000 €, in Rheinland-Pfalz und Thüringen bei 1.500 €, in Sachsen bei 1.250 € und in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei 2.500 €. Nordrhein-Westfalen hat 2025 rund 12.000 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet. Die Polizei achtet manchmal an Flughäfen und Bahnhöfen auf Schulkinder, und die Fehltage landen meist als "unentschuldigt" im Zeugnis. Bei weiterführenden Schulen kann das später bei Ausbildungsverträgen stören.

Die legalen Lücken

  • Das Wochenende vor den Ferien. Beginnen die Ferien an einem Montag, kostet eine Reise ab Samstag keinen Schultag. Wie das genau funktioniert, steht in unserem Artikel zum Ferien-Timing.
  • Pfingstferien 2027. Baden-Württemberg hat vom 18. bis 29. Mai frei, Bayern vom 18. bis 28. Mai. Das sind zwei Wochen am Stück ohne einen Fehltag.
  • Alle Sommerferien-Reisen. Eine Liste aller Mein-Schiff®-Reisen, die komplett in die Sommerferien 2027 eures Bundeslands fallen.
  • Teilstrecken von Weltreisen. Mein Schiff® lässt die Weltentdecker-Route in Teilstrecken zerlegen, 2027 in sieben und 2028 in 13, die kürzesten mit 15 bis 21 Nächten. Bei AIDA war die Weltreise 2026/27 ursprünglich in Etappen von 33 bis 93 Tagen buchbar, bei unserer Prüfung im August 2026 war davon aber nur noch eine Etappe frei. Die Reisen 2027/28 und 2028/29 gibt es bisher nur komplett. Mehr steht im Weltreise-Artikel.
  • Was Familienreisen kosten. Die Zahlen dazu stehen im Familien-Preisreport.

Wichtiger Hinweis

Die Regeln sind Ländersache, verbindlich entscheidet eure Schule oder das Schulamt. Die Entscheidung treffen am Ende Menschen und Behörden, wir können keinen Erfolg versprechen. Das hier ist keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: Oktober 2026.

Quellen

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Kojen-Kompass ist ein unabhängiges Vergleichs-Tool für AIDA- und Mein-Schiff-Kreuzfahrten und kein offizieller Bestandteil einer der beiden Reedereien.